Vorsorge schafft Sicherheit – für Sie und Ihre Familie.

Nehmen Sie Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen ab, indem Sie selbst vorsorgen. Legen Sie rechtzeitig den finanziellen Rahmen fest. In seelisch unbelasteten Zeiten sind Entscheidungen und Wünsche für Sie und Ihre Angehörigen leichter zu treffen.

Für Sie. Für Ihre Angehörigen.

Der Tod gehört nach wie vor zu den Themen, über die wir nur ungern sprechen. Doch gerade weil der Abschied irgendwann zum Leben gehört, kann es sehr entlastend sein, wichtige Entscheidungen frühzeitig zu treffen – für sich selbst und für die eigenen Angehörigen.

Als Bestattungsinstitut Liebscher mit über 130 Jahren Erfahrung wissen wir: In ruhigen, unbelasteten Zeiten fällt es deutlich leichter, Wünsche zu besprechen, Entscheidungen zu treffen und finanzielle Rahmenbedingungen festzulegen. So können Ihre Angehörigen später in einer schweren Zeit auf klare Vorgaben zurückgreifen – ganz in Ihrem Sinne.

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse beim Tod eines Versicherten noch ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Das ist lange her – und Bestattungskosten sind heute praktisch Privatsache. Das heißt, Angehörige sind auf sich gestellt und es gibt keine finanzielle Unterstützung von außen. Auch die Beihilfe für Beamte ist im Sterbefall von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. Gleichzeitig muss man bedenken, dass die Friedhofsgebühren seit Jahren ansteigen.

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie bereits heute alle wichtigen Punkte fest:
• die gewünschte Art der Bestattung und Abschiednahme
• organisatorische und inhaltliche Abläufe
• sowie die finanzielle Absicherung der Leistungen

Ihr Vorsorgevertrag bleibt über den Tod hinaus verbindlich und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Vorstellungen zuverlässig umgesetzt werden.

Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und erarbeiten eine individuelle, auf Ihre Situation abgestimmte Vorsorgelösung. Das Gespräch ist selbstverständlich kostenlos und kann bei uns im Büro (Julius-Lossmann-Straße 30) oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Rufen Sie uns zu unseren Bürozeiten gerne an, unter 0911 / 26 10 14.
Wir beraten Sie vertrauensvoll und unverbindlich.

Wir sind dabei, beim Aktionstag 60plus

Was wird im Bestattungsvorsorgevertrag geregelt?

Mit dem Vorsorgevertrag legen Sie schon heute alle wichtigen Punkte für Ihre eigene Bestattung verbindlich fest. So schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und sichern Ihre Wünsche zuverlässig ab. Im Vertrag werden u.a. folgende Themen geregelt:

Art der Bestattung

Sie bestimmen, wie Sie bestattet werden möchten. Wir bieten folgende Bestattungsarten an.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die klassische Form der Bestattung: Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. In Deutschland gilt hierbei der sogenannte Friedhofszwang, das heißt, jede Erdbestattung muss auf einem Friedhof erfolgen.

Für die Grabwahl stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Bei einem Reihengrab wird die Grabstelle von der Friedhofsverwaltung vergeben. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist hier nicht möglich, die Kosten sind im Vergleich geringer und eine Grabpflege ist nicht vorgeschrieben.

Das Wahlgrab, häufig auch Familiengrab genannt, bietet die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabes selbst auszuwählen. Hier können mehrere Familienmitglieder gemeinsam ihre letzte Ruhestätte finden. Die Nutzungszeit kann verlängert werden, es sind auch Mehrfachbelegungen möglich – etwa zwei Särge oder mehrere Urnen. Die Kosten sind entsprechend höher und die Grabpflege liegt in der Verantwortung der Familie. Alternativ kann auch eine Friedhofsgärtnerei mit der Pflege beauftragt werden. Auf einigen Friedhöfen, wie zum Beispiel dem Westfriedhof Nürnberg, gibt es inzwischen auch pflegefreie Wahlgräber. Für alle Grabarten gilt eine gesetzliche Ruhezeit von mindestens zehn Jahren.

Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg eingeäschert, anschließend erfolgt die Beisetzung der Asche. Ein großer Vorteil dieser Bestattungsform sind die vielfältigen Möglichkeiten der Urnenbeisetzung: in einem Urnengrab, einer Nischenwand, einem Kolumbarium, im Wurzelbereich eines Baumes, auf See oder auch anonym. Die Kosten für eine Feuerbestattung sind meist geringer als bei einer Erdbestattung.

Viele dieser Grabarten erfordern keine Grabpflege, insbesondere bei Urnennischen, Baumgräbern oder Kolumbarien. Vor einer Feuerbestattung ist eine Willenserklärung erforderlich, die den ausdrücklichen Wunsch zur Einäscherung dokumentiert. Liegt keine Erklärung des Verstorbenen vor, kann diese von den nächsten Angehörigen übernommen werden. Entsprechende Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Da die Einäscherung einige Tage in Anspruch nimmt, liegt zwischen Tod und Beisetzung meist etwas mehr Zeit. Die Trauerfeier kann entweder vor der Kremation am Sarg oder später mit der Urne stattfinden – ganz nach den Wünschen der Angehörigen. Wir übernehmen die gesamte Organisation und Gestaltung der Trauerfeier in enger Abstimmung mit Ihnen.

Neben der klassischen Urnenbeisetzung gibt es auch besondere Formen der Erinnerung:
Bei einer Almwiesenbestattung – z. B. in der Schweiz – wird die biologisch abbaubare Urne in der Natur beigesetzt oder die Asche in einem Gebirgsbach verstreut.
Die Diamantbestattung ermöglicht es, einen Teil der Asche in einen Erinnerungsdiamanten umwandeln zu lassen, während der übrige Teil traditionell beigesetzt wird.

Die Naturbestattung

Die Naturbestattung bezeichnet die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen in freier Natur nach einer Einäscherung. Am häufigsten findet diese Form der Bestattung in speziell genehmigten Waldgebieten statt. Die biologisch abbaubare Urne wird dabei im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.

Baum- oder Waldbestattungen bieten eine naturnahe, würdevolle Alternative zu klassischen Grabstätten. Es gibt sowohl Einzelplätze als auch Gemeinschaftsbäume für Familien oder Freundeskreise. Auch viele kommunale Friedhöfe, wie der Nürnberger Süd- und Westfriedhof oder der Friedhof Reichelsdorf, bieten mittlerweile Baumgräber an.

Darüber hinaus sind in der Schweiz weitere Naturbestattungen möglich, wie die Beisetzung auf Almwiesen, an Felsen oder in Gebirgsbächen. Ebenso zählt die Seebestattung in der Nord- oder Ostsee zu den naturverbundenen Bestattungsformen.

Um die eigenen Wünsche frühzeitig festzuhalten, empfehlen wir, bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Bestattungsverfügung für die gewünschte Naturbestattung zu verfassen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Die Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Die Beisetzung erfolgt in dafür zugelassenen Seegebieten außerhalb der Drei-Meilen-Zone, vor allem in der Nord- oder Ostsee oder im Mittelmeer. Eine Beisetzung in Binnengewässern ist in Deutschland nicht zulässig.

Nach der Kremation wird die Aschekapsel an die gewünschte Seebestattungs-Reederei überführt. Gemeinsam mit den Angehörigen wird ein Termin für die Zeremonie vereinbart. Während der feierlichen Beisetzung spricht der Kapitän persönliche Abschiedsworte, bevor die mit Blumen geschmückte Urne der See übergeben wird.

Auf Wunsch kann die Seebestattung auch anonym erfolgen, ohne Begleitung von Angehörigen. Um die eigenen Wünsche festzuhalten, empfehlen wir, bereits zu Lebzeiten eine Seebestattungsverfügung oder Willenserklärung zu verfassen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Die anonyme Bestattung

Bei der anonymen Bestattung erfolgt die Beisetzung auf einem speziellen Grabfeld, das von der Friedhofsverwaltung ausgewiesen wird. Die Grabstelle bleibt unbeschriftet und wird nicht individuell gekennzeichnet. Oft handelt es sich dabei um einfache Rasenflächen ohne sichtbare Grabsteine.

In den meisten Fällen wird eine anonyme Bestattung als Feuerbestattung durchgeführt. Seltener findet sie als Erdbestattung statt. Trotz der Anonymität besteht die Möglichkeit, vor der Einäscherung eine Trauerfeier am Sarg oder später an der Urne abzuhalten.

In Nürnberg gibt es die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage (Sammelgruft) oder in einem nicht gekennzeichneten Baumgrab. Viele entscheiden sich bewusst für diese Form der Bestattung, um Angehörigen die spätere Grabpflege zu ersparen.

Ort der Beisetzung

Festlegung des Friedhofs und der Grabart (z. B. Wahlgrab, Familiengrab).

Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier

Im Vertrag können Sie Ihre Vorstellungen zur Abschiednahme festhalten: Art und Umfang der Feier, Redner, Musik, Blumenschmuck, Gestaltung von Traueranzeigen, Karten und Danksagungen

Finanzielle Absicherung

  1. Einzahlung bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG (mit Bürgschaftsbestätigung, ähnlich einem Sparkonto – ein angemessener Vorsorgebetrag ist vor dem unberechtigten Auflösungsverlangen Dritter geschützt)
  2. Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts zu einer (Sterbegeld-) Versicherung
  3. Bestehendes Sparbuch mit unwiderrufl. Bezugsrecht (seit einiger Zeit nicht mehr möglich)

Preis- und Leistungsgarantie

Bereits bei Vertragsschluss werden alle Leistungen detailliert festgelegt und die eigenen Leistungen des Bestattungsinstituts für 12 Monate garantiert.

Klarheit für die Angehörigen

Der Vertrag wird dokumentiert, mit Ihnen und dem Institut abgestimmt und dient später als klare Handlungsanweisung für Ihre Angehörigen.

Mit einem Vorsorgevertrag schaffen Sie Sicherheit – für sich selbst und Ihre Familie. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, unter 0911 261014.

Sorgen Sie vor! Für sich. Für Ihre Familie. Wir beraten Sie kostenfrei.