Im Notfall immer erreichbar
Tel: 0911 261014
Im Trauerfall veranlassen wir für Sie alle notwendigen Aufgaben und Maßnahmen. Wir nehmen uns die Zeit, die wir für das gemeinsame Gespräch brauchen, um Ihren Vorstellungen und Wünschen gerecht zu werden. Getreu unserem Firmenmotto: Dienst den Lebenden – Ehre den Toten.
Wir stehen Ihnen zur Seite!
Zum Ablauf
1. Kontaktaufnahme mit uns
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausstellt. Erst wenn der Totenschein vorliegt,kann die Überführung/Abholung stattfinden. (Eine Besprechung kann bereits vorher erfolgen.) Wir sind jeden Tag von 0 bis 24 Uhr erreichbar, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten. Wir kümmern uns um die Abholung und Überführung des Verstorbenen.
2. Abholung und Überführung
Wir übernehmen die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim oder privater Wohnung) in unsere Räumlichkeiten.
3. Persönliches Beratungsgespräch
In einem ausführlichen Gespräch klären wir alle organisatorischen, rechtlichen, und persönlichen Fragen zur Bestattung.
Bei einem Todesfall ist eine der ersten Entscheidungen die Frage der Bestattungsart. Erfolgt die Beerdigung des Verstorbenen (Erdbestattung) oder ist eine Einäscherung (Feuerbestattung) gewünscht? Besteht bereits eine Bestattungsverfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Richten Sie sich in erster Linie nach den Wünschen des Toten! Die persönlichen Überzeugungen, die Lebenseinstellung des Toten und seiner Hinterbliebenen, ebenso die wirtschaftlichen Aspekte sind zu berücksichtigen.
Die Gestaltung der Beisetzung obliegt Ihnen, den Bestattungspflichtigen.
Weitere Informationen zur Bestattungsart finden Sie auf unserer Vorsorge-Seite.
Wir stimmen gemeinsam den passenden Termin für die Trauerfeier ab und planen den genauen Ablauf. Dazu gehören Ort, Dauer, Redner oder Geistliche, Beteiligung von Angehörigen sowie der Ablauf der Zeremonie (z. B. Musik, Ansprachen, symbolische Handlungen wie Blumenniederlegung).
Anhand unserer Musterkollektionen wählen wir gemeinsam den Sarg oder die Urne aus. Auch die florale Gestaltung wird besprochen: Kränze, Gestecke, Dekoration der Trauerhalle und des Grabes – abgestimmt auf den individuellen Stil und das Budget.
Wir sprechen über musikalische Wünsche – live oder vom Tonträger – sowie die Trauaeransprache. Hier kann ein Geistlicher, ein professioneller Trauerredner oder ein Angehöriger die Abschiedsrede halten. Auch persönliche Beiträge können integriert werden – unter Beachung der zeitlichen Vorgaben oder Vereinbarung.
Wir besprechen mit Ihnen die Gestaltung und Veröffentlichung der Todesanzeige in der Zeitung und erstellen Trauerkarten, Sterbebilder, Einladungen und Danksagungen. Dabei beraten wir zu Formulierungen, Layout, Bildauswahl und den notwendigen Fristen für die Veröffentlichung.
Wir klären, auf welchem Friedhof und in welcher Grabart (Erdgrab, Baumgrab, Irnengrab etc.) die Beisetzung erfolgen soll. Dabei besprechen wir auch langfristige Fragen wie den Bedarf an Grabpflege und Laufzeiten.
Wir erläutern Ihnen transparent alle vorraussichtlichen und somit bekannten Kosten, die bei der Bestattung entstehen, und besprechen Finanzierungsmöglichkeiten.
Erforderliche Dokumente
Wir erledigen für Sie alle notwendigen Behördengänge und kurzfristig erforderlichen Maßnahmen. Dafür benötigen wir in der Regel folgende Dokument:
Für das Standesamt
Weitere Dokumente, die Sie bereit halten sollten
Nach dem Beratungsgespräch kümmern wir uns um alle weiteren Schritte: Wir erledigen sämtliche Formalitäten bei Standesämtern, Rentenstellen und Versicherungen, organisieren die Trauerfeier samt Dekoration, Musik und Trauerdrucksachen, stimmen Termine mit Friedhof und Rednern ab und begleiten die Angehörigen persönlich bis zur Trauerfeier.
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Fragen & Antworten
Verständigen Sie als erstes einen Arzt/Notarzt. Dieser muss die Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend wenden Sie sich an uns, Ihr Bestattungsinstitut Liebscher. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar unter 0911 261014.
Ja, es besteht in Deutschland die Pflicht einen Bestatter einzuschalten. Sie dürfen als Angehörige nicht alles selbst in die Hand nehmen.
Eine gesonderte Verfügung ist zwar nicht zwingend notwendig, empfiehlt sich aber auf jeden Fall. Das Ausfüllen einer Bestattungsverfügung ist ratsam, kostet nur wenig Zeit und sorgt für entsprechende Sicherheit. Bei einer gewöhnlichen Erd- oder Feuerbestattung, bis zu Neffe und Nichte, genügt es jedoch die Angehörigen zu informieren. Bei abweichenden Bestattungsarten ist dies in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Ja, dies ist möglich, da die Luftreinigungsanlagen in Krematorien technisch auf höchstem Niveau arbeiten. In einzelnen Bundesländern gibt es jedoch abweichende Regelungen. Die Kleidung sollte allerdings aus natürlichen Materialien (z. B. Baumwolle) bestehen. Auf Schuhe ist zu verzichten.
Neben einer akribischen Buchführung bei der Anmeldung eines Verstorbenen, bis zum Versand der Urne, wird jedem Brennsarg eine Schamottemarke mit eingelassener Nummer beigegeben, die nicht verbrennt und die Asche somit zweifelsfrei kennzeichnet.
Nein, die Aufbewahrung von Totenasche zu Hause ist in Deutschland nicht zulässig. Eine Ausnahme ist das Bundesland Bremen. Seit Januar 2015 darf hier die Asche zu Hause aufbewahrt werden.
Urnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen im Allgemeinen biologisch abbaubar sein. Während der Ruhezeit verbindet sich die Totenasche mit dem Erdreich. Eine Umbettung ist nicht mehr möglich.
Die Ruhezeiten werden vom Friedhofsträger nach verschiedenen Kriterien festgesetzt. Es spielen unter anderem folgende Gesichtspunkte eine Rolle: die Bodenbeschaffenheit, der Wasserhaushalt im Boden, die Temperatur des Bodens, die örtliche Tradition und die Auslastung des Friedhofs.
Die Gebeinreste verbleiben entweder am ehemaligen Grab in der Erde und werden dort tiefer eingegraben oder werden am Friedhof an gesonderter Stelle in die Erde gebracht.